Fragen
und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die besonders oft gestellt werden.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann rufen Sie uns gern an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Haben Sie Raupen des Eichenprozessionsspinners entdeckt?
Zwischen Ende Mai bis September produzieren die Raupen des Eichenprozessionsspinners giftige Brennhaare. Dabei kann es bei Kontakt sowie beim Einatmen zu Gesundheitsschäden kommen. Bei Verdacht auf einen Befall von Gehölzen auf öffentlichen Flächen nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit uns auf. Unser geschultes Personal bestimmt die Raupenart und wird bei Gefährdung die Nester bekämpfen.
Wer kümmert sich um die Beseitigung von Schlaglöchern?
Die Straßenkontrolle und Beseitigung von Gefahrenquellen oder Verschmutzungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf gemeindeeigenen Straßen sowie Geh- und Radwegen obliegt dem Kommunalservice. Wir nehmen Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern gern entgegen.
Übrigens: Kreisstraßen befinden sich in der Zuständigkeit des Landkreises Oldenburg.
Hier können Sie Beschädigungen direkt an die Straßenmeisterei unter
Tel.: 04222 – 94550 melden.
Wo fahren im Winter unsere Streufahrzeuge?
Innerhalb der geschlossenen bebauten Ortslage besteht eine Räum- und Streupflicht tagsüber zur Sicherung des Fahrverkehrs grundsätzlich nur an gefährlichen und gleichzeitig verkehrswichtigen Straßen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass insbesondere Einsatz- und Rettungsfahrzeuge passieren können. Ebenfalls vorrangig wird der Winterdienst auf Schulwegen durchgeführt. Die Räum- und Streupflicht einschließlich der Gehwegbereiche innerhalb geschlossener Ortslage ist von den Gemeinden Ganderkesee und Hude (Oldb) auf die Anlieger übertragen worden.
Wussten Sie schon, dass wir in den Bereichen, in denen wir kommunalen Winterdienst durchführen, seit einigen Jahren auch bei Privatpersonen räumen und streuen?
Bei Bedarf sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
Wie oft werden die öffentlichen Mülleimer geleert?
Der Leerungsintervall ist unterschiedlich und orientiert sich am Bedarf. Papierkörbe bzw. Mülleimer auf Spielplätzen, an Wanderwegen, Bushaltestellen sowie an öffentlichen Plätzen werden in der Regel monatlich bzw. 14-tägig geleert. Die öffentlichen Mülleimer im Ortskern werden im Übrigen wöchentlich geleert.
Wie schnell wird eine defekte Straßenbeleuchtung instandgesetzt?
Niedrige Lichtpunkte reparieren wir im Schnitt innerhalb von 8 Werktagen. Wir bemühen uns stets um schnellstmögliche Reparatur. Nicht immer ist ein defektes Leuchtmittel Ursache für den Ausfall einer Lampe. Gestaltet sich die Reparatur aufwendiger, kann die Behebung entsprechend länger dauern. Gerade bei unterirdischen Kabelfehlern kann es dazu kommen, dass in ganzen Straßenzügen die Beleuchtung ausfällt. Dann arbeiten wir mit Hochdruck daran, den Kabelfehler mit unseren Spezialgeräten zu orten. Oftmals sind auch Erdarbeiten nötig. Übrigens: Wenn Sie uns in der betroffenen Straße nicht antreffen, dann ist der Schaltschrank oder das Erdkabel eines anderen Straßenabschnittes der Auslöser. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine defekte Straßenleuchte entdecken. Herzlichen Dank.
Warum ist die Straßenbeleuchtung manchmal tagsüber an?
Für Kontroll- und Wartungsarbeiten sowie für die Ortung von Kabelfehlern schalten unsere Elektriker die Beleuchtung ein. Nach Beendigung der Maßnahme schalten wir die Beleuchtung wieder aus.
Wer kontrolliert die Bäume an öffentlichen Straßen und Plätzen?
Jährlich führen wir Sichtkontrollen durch. Die Bäume werden auf Trockenholz und Vitalität geprüft. Baumpflegemaßnahmen, wie schonende Form- und Pflegeschnitte, erledigen wir über das ganze Jahr. Das Fällen ist in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten und nur im Rahmen der akuten Gefahrenabwehr zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durchführbar.
Wer kümmert sich um Mängel auf öffentlichen Spielplätzen?
Unsere eigens ausgebildeten Mitarbeiter kontrollieren die öffentlichen Spielplätze im zweiwöchentlichen Turnus, um die Sicherheit der Spielgeräte und Fallschutzflächen zu gewährleisten. Notwendige Reparaturen führen wir ebenfalls durch.
Wann und wo fährt die Kehrmaschine?
Die Kehrmaschine reinigt in der Gemeinde Hude die Straßenrinnen alle zwei Wochen nach den Vorgaben der geltenden Straßenreinigungssatzung, sofern die Straßenreinigung nicht den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen worden ist. Straßenreinigungssatzung Gemeinde Hude.
Die Pflicht zur Reinigung der Straßen und Nebenanlagen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Ganderkesee obliegt den Grundstückseigentümern. Darüber hinaus findet im zweimonatsryhtmus die Reinigung der Rinnen statt. Straßenreinigungssatzung Gemeinde Ganderkesee
Wo kann ich das Laub von Straßenbäumen entsorgen?
Die Anlieger sind aufgrund der Straßenreinigungssatzung verpflichtet, auf öffentlicher Fläche vor ihrem Grundstück, das dort anfallende Laub regelmäßig zu beseitigen und zu entsorgen. Bei der Beseitigung des Laubes von öffentlichen Bäumen gibt es jedoch Unterstützung: In Ganderkesee und Hude können Anlieger ab einer Menge von mindestens zehn üblichen Laubsäcken (je ca. 100 Liter) von Anfang November bis einschließlich Ende Februar die kostenlose Abholung durch den KommunalService anfordern.
Zusätzlich findet in der Gemeinde Hude einmal jährlich eine kostenlose Laubsammelaktion statt. Der Termin wird durch die örtliche Presse und auf dieser Internetseite bekannt gegeben. Wichtig: Privates Laub muss eigenständig entsorgt werden, ggfs. kostenpflichtig beim Wertstoffhof.
An wen kann ich mich wenden, wenn das Regenwasser nicht abfließt?
Für die Unterhaltung des öffentlichen Regenwasserkanalnetzes und für die Öffnung der gemeindeeigenen Gräben sind wir zuständig. Übrigens: Wenn Sie erkennen, dass es sich um einen Schmutzwasserschacht handelt, wenden Sie sich gerne direkt an den OOWV unter Tel.: 04401 – 9160
Wer pflegt die öffentlichen Beete?
Die von uns zu pflegenden, gemeindeeigenen Beetanlagen sind in entsprechende Pflegeklassen unterteilt. Hat ein Gemeindebeet beispielsweise die Pflegeklasse 2, dann wird dieses Beet 2 x jährlich durch unsere Gärtner aufgereinigt. Gerne können Sie auch Patenschaften für ihr öffentliches Beet vor der Haustür übernehmen. Sprechen Sie uns an.
Wen kann ich bei illegal entsorgtem Müll in der Landschaft informieren?
Illegal entsorgter Fremdmüll muss, gerade auch im Hinblick auf die Täterermittlung, an den Landkreis Oldenburg unter Tel.: 04431 85-0 gemeldet werden.
Wer ist zuständig für die Tierkörperbeseitigung?
Wildtiere (beispielsweise Rehe) sind bitte direkt an den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten zu melden. Die entsprechenden Kontaktdaten erfahren Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle.
Heimtiere (beispielsweise Hunde oder Katzen) können kostenpflichtig durch die Oldenburger Fleischmehlfabrik Kampe OFK abgeholt werden. Bei Anlieferung ist die Beseitigung des Tierkörpers kostenlos.
Kontakt: 04497-92660
Alternativ können Heimtiere auch auf dem eigenen Grundstück vergraben werden.
Kann ich bei Ihnen Feuerholz und Häckselgut erwerben?
Grundsätzlich ja. Gern nehmen wir Ihre Anfrage während der Schnittsaison entgegen.
Haben Sie Probleme mit Schädlingen?
Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise Meldungen zu Ratten,
liegt in der Zuständigkeit der Gemeindeverwaltungen.
Rat und Hilfe sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Rattenbefall finden sie hier:
Gemeinde Ganderkesee - Fachdienst 33 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Tel. 04222-44-0
Gemeinde Hude - Ordnungsamt
Tel. 04408-92130